Neuer Sperrbezirk Dresden-Neustadt
Nach amtlicher Feststellung von Amerikanischer Faulbrut in Dresden-Neustadt wurde auf der Grundlage der Bienenseuchen-Verordnung vom 3.11.2004 (BGBl. I, S. 2738) ein Sperrbezirk gemäß § 10 dieser VO gebildet. Der Sperrbezirk umfasst folgendes Gebiet der Landeshauptstadt Dresden: Dresden-Neustadt Für alle Imker im Sperrbezirk (Karte siehe www.dresden.de – Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Abt. Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung, Amerikanische Faulbrut der Bienen) gilt: 1. Alle Bienenvölker und Bienenstände sind umgehend amtlich auf Faulbrut zu untersuchen. Alle Imker im genannten Sperrbezirk haben sich unverzüglich im Veterinär-…