Hinweis zur aktuellen Situation in Dresden (AFB/Bienengesundheit)!

Hinweis zur aktuellen Situation in Dresden (AFB/Bienengesundheit)!

Liebe Imkerinnen und Imker,

die Bienen fliegen, der Bienenkauf bzw.- verkauf ist in vollem Gange.

Wir weisen noch einmal darauf hin:

In den Sperrbezirken ist jeglicher Bienentransfer untersagt (siehe Bienenseuchenverordnung)!

Wir bitten alle anderen Imker außerhalb der Sperrbezirke, Bienenvölker nur mit aktuellem   Gesundheitszeugnis und negativen Untersuchungsergebnis der Futtterkranzprobe auf AFB zu erwerben, um die Faulbrutsituation nicht weiter zu verschlimmern!

Das Bienenhalten muss dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden!

Es ist vom Kauf alter, gebrauchter Beuten, Rähmchen u.a. abzuraten. Ohne eine gründliche Desinfektion ( Auskochen mit 5%iger NaOH )sind diese nicht einzusetzen!

Vor Wanderungen über Stadt/Kreisgrenze hinaus, ist das Veterinäramt zu informieren! Es muss ein aktuelles Gesundheitszeugnis ausgestellt und mitgeführt werden. Am Wanderstandort ist die Ankunft der Völker dem zuständigen Veterinäramt zu melden und das Gesundheitszeugnis vorzulegen.

Vor der Rückwanderung muss das Veterinäramt des Wanderstandortes die Gesundheit der Bienen erneut bestätigen.

Um eine weitere Ausbreitung der Faulbrut zu verhindern, empfehlen wir für die nächste Zeit, auch außerhalb der Sperrbezirke, keine Bienenvölker zu verstellen.

Das Schwarmverhalten muss mit geeigneten imkerlichen Maßnahmen gedämpft werden. Unbekannte Schwärme sind in diesem Jahr nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Veterinäramt bzw. der Schwarmbeauftragen des Imkerverein Dresden e.V. (siehe  www.imkerverein-dresden.de/kontakt) einzufangen.

Der Bienenschwarm ist zuerst in einer gut durchlüfteten Kiste (an beiden Seiten offen )2-3 Tage ohne Futter in den kühlen Keller zu stellen, damit die eventuell vorhandenen Sporen im Honigmagen der Bienen, im Darm unschädlich gemacht werden können. Erst nach dieser Zeit kann das Volk eine neue Beute beziehen (einlaufen lassen). Nach einigen Wochen ist eine Futterkranzprobe zu empfehlen.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, bereits der Verdacht ist dem Veterinäramt zu melden!

Nutzung des Honigschleuderraumes:

Der Honigschleuderraum kann 2017 nur noch mit dem negativen Untersuchungsergebnis der Gemüllprobe genutzt werden, ab 2018 nur mit negativem Untersuchungsergebnis der Futterkranzprobe.

Die Kontrolle der Untersuchungsberichte übernimmt Gerald Böttcher.

Durch gemeinsames Schleudern ( bei Imkern mit nur wenigen Völkern ), um sich die Raummiete zu teilen, können Sporen der Faulbrut übertragen werden.

 

Gemüllprobe:

Mit der Gemüllprobe werden nur erkrankte Völker erfasst . Die Sporenbelastung ist sehr hoch. Es sind demzufolge auch viele Sporen im Gemüll zu finden. Das war auch das Ziel dieser Untersuchung, weitere Krankheitsherde in Dresden zu erkennen und das in einer Jahreszeit, wo die Völker nicht geöffnet werden sollten.

Ist ein Volk nur schwach mit Sporen belastet, sind keine Sporen im Gemüll zu finden. Das Ergebnis des Untersuchungsberichtes lautet dann „ negativ „ (alles in Ordnung ).

Dieses Ergebnis bedeutet nicht, dass das Volk vollkommen sporenfrei ist.

Wir bitten deshalb alle, die 2017 nur eine Gemüllprobe abgegeben haben und sich außerhalb der Sperrbezirke befinden, zusätzlich eine Futterkranzprobe zu entnehmen! Nur diese Untersuchung bringt ein sicheres Ergebnis. Die Faulbrut kann noch vor dem Ausbruch erkannt werden und behandelt werden.

Sporen, die jetzt unerkannt bleiben, sind die nächsten Faulbrutausbrüche in ca. 2 Jahren.

Es muss jeder Sporenfall aufgedeckt werden und das geht nur, wenn alle mitarbeiten, auch wenn die Untersuchung noch einmal von jedem selbst getragen werden muss.

Anleitung zur Entnahme der Futterkranzprobe.

 

Eure Bienengesundheitsgruppe im Imkerverein Dresden e.V.

 


 +++ Nützliche Kontaktadressen und Hinweise +++

 

Merkblatt für Jungimker von der Landeshauptstadt DresdenMerkblatt-Imker

 

Bei Fragen zur Probenahme:

Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits-und Veterinärwesen Sachsen
Jägerstraße 8/10
01099 Dresden
poststelle@lua.sms.sachsen.de
Tel.: 0351/8144-0 mit Fr. Dr. Enge verbinden lassen

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Meldung von Bienenvölkern:

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Landeshauptstadt Dresden
Burkersdorfer Weg 18
01189 Dresden
veterinaeramt@dresden.de
Öffnungszeiten

                                                  

Sächsische Tierseuchenkasse
Hauptgeschäftsstelle
Löwenstraße 7a
01099 Dresden
Tel:0351 806080
Fax:351 8060812
E-Mail info@tsk-sachsen.de

 

 

 

                        

 

 

 

 

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