Neujahrsbrief

Wohl geborgen in der Traube sitzen die Immen. Der fürsorgliche Bienenvater hat im August mäßig bebrütete Waben mit einem schönen Futterkranz ins Zentrum des Wabenwerks gehängt. Die Nymphhäutchen an den Zellwänden sind im Winter schön kuschelig für die Bienen.
Hier in der Weingegend hat er zusätzlich zum schönen Kranz sechzehn bis achtzehn Kilo Futter gegeben, so dass die Traube rings von einer Futterglocke umgeben ist.
Die eingeschränkte Brutpflege im Spätsommer und Frühherbst ist eine lebens-verlängernte Erfindung der Evolution und wird gebraucht. Wobei, eingeschränkte Brutpflege ist immer Lebensverlängernt (Prof. Ruttner).

Gegenüber den Literaturangaben (DBJ) hatten wir Dresdner Imker eine gute Ernte und wer nicht allzu gierig ist kann eigentlich zufrieden sein.

2017, das Neue Bienenjahr ist schon im vollen Gange, WAS bringt es UNS?
FAULBRUT ist aktuell im Dresdner Stadtgebiet.

Obwohl sich Schuldzuweisungen verbieten, sehe ich selbst einen gewissen unbedarften Umgang mit Bienen. Überwiegend durch unorganisierte Bienenhalter.
Bienen unbekannter Herkunft, in einer „Kiste“ auf dem Balkon gehalten, sind NICHT förderlich für die Imkerschaft, besonders wenn keine Brutkontrolle erfolgt, keine Futterkranzprobe geprüft und die Meldepflicht ignoriert wird.

Wer das unterstützt erweist der Umwelt, den Imkern und vor allem den Bienen einen Bärendienst. Hier gilt, gut gemeint ist nicht gut gemacht.

FAULBRUT: Die Durchführung ihrer Bekämpfung ist allein die Entscheidung des Amtstierarztes. Hier gilt für jeden Betroffenen und jeden Nachbarimker: halbschwanger gibt es nicht. Festgestellte Sporen sind die Krankheit ohne klinischen Befund, es muss saniert werden. Der klinische Befund bei der Brut, ist DIE Infektionsquelle. Meldepflicht an den Amtstierarzt schon beim Verdacht. Die Anweisung des Tierarztes und seiner Beauftragten sind durchzuführen und exakt einzuhalten.

Bei dieser Pandemie sind Sanierungstrupps sicher sinnvoll. Die Vereinsmitglieder müssen jetzt zusammen stehen und auch bei nicht organisiertem Bienenhaltern helfen und ihr Wissen einbringen.
Auf alle Fälle dürfen Betroffene nicht allein gelassen und nur von Einzelpersonen betreut werden. Diese teilweise Existenz bedrohende Krankheit müssen wir als Chance für unser Vereinsleben betrachten und danach handeln.

Alles Gute für 2017




Amerikanische Faulbrut

Die Amerikanische Faulbrut (AFB) nach Frau Dr. Genersch Bieneninstitut Hohen Neundorf zusammen gestellt von Konrad Geipel aus dem Imkerverein Dresden

Erkrankung: Amerikanische Faulbrut (AFB), eine anzeigepflichtige Tierseuche

Erreger: Paenibacillus larvae

Gesetz: Tierseuchengesetz vom Bund – die Durchführung ist Ländersache

Diagnose: vor Ort durch klinisches Krankheitsbild; im Labor durch Erregernachweis

Eine Einschätzung des Zustands des Volkes auf Grundlage der Sporenmenge ist nicht möglich. Der Amtstierarzt muss untersuchen!

Verhalten des Imkers: Schon bei Verdacht besteht Anzeigepflicht. Auch Findlinge sollten auf AFB untersucht werden, bevor sie auf den Stand genommen werden.

Faulbrutmonotoring ist die beste Vorsorge!

Krankheitsverlauf: In infizierten Völkern geht der Infektionsweg über die Sporen-behafteten Mundwerkzeuge der Ammenbienen zur Brut. Der Futterkranzhonig ist nur ein Spiegelbild dessen, was im Brutnest geschieht: Eine nachgewiesene (Laboruntersuchung, AFB-Monitoring) Kontamination des Futterkranzhonigs mit Sporen des AFB-Erregers begründet den Verdacht auf den Ausbruch der AFB und muss unverzüglich dem Amtstierarzt angezeigt werden.

  1. Die Sporen keimen im Mitteldarm der Larven aus.
  2. Die Bakterien ernähren sich im Mitteldarm von der Larvennahrung.
  3. P. larvae durchbricht schließlich die Darmwand (Schutzschicht und Zellen) der Larven und gelangt in die Leibeshöhle der Larve. Spätestens jetzt stirbt die Larve.
  4. P. larvae fängt nun an, den Larvenkadaver vollständig zu zersetzen bis nur noch eine fadenziehende Masse übrig ist. Diese besteht ausschließlich aus P. larvae Bakterien.
  5. Die Bakterien gehen in die Sporenform über und die fadenziehende Masse trocknet zum AFB-Schorf ein, der Milliarden P. larvae Sporen enthält.
  6. Ammenbienen kontaminieren sich mit diesen Sporen und übertragen sie beim Füttern auf die jungen Larven.

Antibiotika zur medikamentösen Behandlung sind verboten. Die Sporen werden durch Antibiotika nicht abgetötet.

Im Fall eines positiven Erregernachweises ist durch imkerliche Maßnahmen eine Sanierung möglich. Wie bei der AFB-Bekämpfung vorgegangen wird, entscheidet der Amtstierarzt, die Zusammenarbeit mit dem Bienensachverständigen Tino Lorz ist wünschenswert!

paenibacillus_larvae-1280pxFadenziehende Masse als ein Zeichen des AFB-Ausbruchs.
Von Tanarus – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=7884746