Das Veterinäramt Dresden geht voran!

Das Veterinäramt Dresden geht voran!

Bienenarzneimittel sind nicht mehr die einzige akzeptierte Behandlungsmöglichkeit gegen die Varroamilbe. Biotechnische und züchterische Alternativen zur erfolgreichen Bekämpfung der Varroamilbe sind akzeptiert.

Pressemitteilung der Stadt Dresden

Imker und Bienenhalter müssen Tiere weiterhin gegen Varroose schützen

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden hat die Allgemeinverfügung vom 1. April 2015 zur Bekämpfung der Varroose aufgehoben. Damit tritt die Anordnung, alle Bienenvölker jährlich mit Medikamenten zu behandeln, außer Kraft.

Die Gefährdungslage für Bienen in und um Dresden ist zwar unverändert hoch, mittlerweile gibt es jedoch neben der Behandlung mit Medikamenten, ausreichend biotechnische und züchterische Alternativen, um die Varroose erfolgreich zu bekämpfen. Deshalb sieht die Behörde von einer allgemeinen Behandlungspflicht ab. Das Veterinäramt empfiehlt allen Bienenhaltern und Imkern, durch Kombination imkerlicher Maßnahmen und Behandlungen, die Varroa-Populationsentwicklung erfolgreich einzudämmen. Dazu eignen sich beispielsweise die Entnahme der Drohnenbrut, die komplette Brutentnahme, das Bannwabenverfahren und der Einsatz von Medikamenten (Varroaziden).

Die Varroamilbe (Varroa destructor) schwächt die Völker. Sie befällt primär die Bienenbrut und vermehrt sich dort in der verdeckelten Brutzelle. Das wirkt sich auch auf die ausgewachsene Biene aus und damit auf das gesamte Bienenvolk. Die wachsende Milbenpopulation schwächt das Bienenvolk kontinuierlich. Ohne Gegenmaßnahmen bzw. Behandlung stirbt es. Die Milbe wird durch die Bienen selbst weiterverbreitet. Problematisch ist, dass die Varroose weitere Infektionen durch Viren, Bakterien und Pilze nach sich zieht. Varroose unterliegt aufgrund der inzwischen guten und erfolgreichen Behandlungsmöglichkeiten nicht der tierseuchenrechtlichen Meldepflicht.

In Dresden gibt es 696 Imker mit 4.086 Bienenvölkern an 836 Standorten (Stand September 2024).
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wurde bereits im elektronischen Amtsblatt vom 7. Februar 2025 veröffentlicht

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/02/pm_048.php

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