Neues Gesetz zum Schutz von Belegstellen

Ein Erfolg für die Bienenzucht. Ende Juni 2018 wurde das neue Gesetz zum Schutz von Belegstellen beschlossen, damit wurde der Schutzradius von sieben auf zehn Kilometer ausgeweitet.

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SZ-Online

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft